BGH: DWD WarnWetter-App darf nur für Wetterwarnungen kostenlos und werbefrei angeboten werden

Mit Urteil vom heutigen Tage hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die kostenlose, werbefreie WarnWetter-App des Deutschen Wetterdienstes gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstößt, sofern sie nicht lediglich Wetterwarnungen bereitstellt. Hierzu führt der BGH aus:

"Bei den Bestimmungen in § 6 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 2a DWD, welche Leistungen der DWD nur gegen Vergütung und welche er entgeltfrei erbringen darf, handelt es sich um Marktverhaltensregelungen im Sinne von § 3a UWG, deren Verletzung wettbewerbswidrig ist. Aus diesen Regelungen ergibt sich, dass der DWD seine Dienstleistungen im Grundsatz nur unter Marktbedingungen erbringen darf und wie jeder andere Anbieter einer Anwendungssoftware für meteorologische Dienstleistungen hierfür entweder unmittelbar eine Vergütung verlangen muss oder - wenn die Anwendungssoftware kostenlos abgegeben wird - diese Leistungen mittelbar etwa durch Werbeeinnahmen finanzieren muss. Diese Regelungen haben den Zweck, die Betätigung des DWD auf dem Markt der meteorologischen Dienstleistungen zum Schutz privatwirtschaftlicher Mitbewerber zu begrenzen."

Die vollständige Pressemitteilung des BGH finden Sie hier.

Weitere News >