BGH: Facebook muss Erben vollständigen Zugriff auf Konto der Tochter ermöglichen

Seit 2012 versucht ein Elternpaar, Gewissheit über die Umstände des Todes ihrer Tochter zu erhalten. Diese war durch einen einfahrenden Zug erfasst worden und verstarb. Obwohl die Eltern über das Passwort ihrer Tochter verfügten, konnten Sie jedoch keinen Zugriff auf das Konto nehmen, da Facebook es in einen  "Gedenkzustand" versetzt hatte.

Ende 2015 verurteilte das Landgericht Berlin Facebook dazu, den Eltern "Zugang zu dem vollständigen Benutzerkonto und den darin vorgehaltenen Kommunikationsinhalten der verstorbenen •••bei dem sozialen Netzwerk Facebook unter den Nutzerkonto "••• " zu gewähren." Facebook kam dem Urteil nicht nach, sondern legte Berufung ein. Das Kammergericht Berlin wies die Klage er der Eltern 2017 ab. Auf die Revision der Eltern hat der Bundesgerichtshof 2018 entschieden, dass der Vertrag über das Benutzerkonto auf die Erben des ursprünglichen Kontoberechtigten übergeht und diese einen Anspruch gegen den Netzwerkbetreiber auf Zugang zu dem Konto einschließlich der darin vorgehaltenen Kommunikationsinhalte haben. 

Trotz dieses Urteils gewährte Facebook den Eltern keinen Zugriff auf das Konto, sondern übersandte nur einen USB-Stick mit einem 14.000 Seiten langen PDF-Dokument. Im Rahmen eines Zwangsgeldverfahrens hatte sich daher nun der BGH erneut mit dem Fall zu beschäftigen und hat entschieden, dass die Facebook, wenn es wie hier verurteilt worden ist, den Erben einer Netzwerk-Teilnehmerin Zugang zu deren vollständigen Benutzerkonto zu gewähren, den Erben die Möglichkeit einräumen muss, vom Konto und dessen Inhalt auf dieselbe Weise Kenntnis zu nehmen und sich - mit Ausnahme einer aktiven Nutzung - darin so "bewegen" zu können wie zuvor die ursprüngliche Kontoberechtigte. 

Damit besteht nach acht Jahren Rechtsstreit nunmehr endlich Rechtssicherheit zur Frage des "digitalen Nachlasses" - ein Bereich, der dank TikTok, Instagram und Co. immer wichtiger und alltäglicher wird.

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