US-Gericht: Katy Perrys muss keinen Schadensersatz wegen "Dark Horse" zahlen

Bereits 2014 hat der amerikanische Rapper Marcus Gray der Künstlerin Katy Perry und den anderen Komponisten des Perry-Songs "Dark Horse" vorgeworfen, die Melodie bei seinem Titel "Joyful Noise" geklaut zu haben.

In erster Instanz gab eine Jury dem Rapper Recht und sprach ihm Schadensersatz in Höhe von 2,8 Mio $ wegen dieser Urheberrechtsverletzung zu.

Katy Perry ging in Berufung, die zuständige Richterin Christina Snyder wies die Klage nun ab. Sie begründete ihre Entscheidung damit, dass die acht Noten, um die es in dem Streit ging, keine besonders einzigartige oder seltene Kombination von Noten darstellten.

Deutsche Gerichte wären vermutlich zu demselben Ergebnis gekommen. Dies entweder, weil die fragliche, kurze Notenkombination schon nicht ausreicht, um als persönliche geistige Schöpfung Werkschutz zu genießen, oder jedenfalls, weil sie (hier nach den Ausführungen des Gerichts unterstellt) zum bekannten, allgemeinen Inhaltsschatz gehört. Wenn nämlich ein Komponist eine Melodie schreibt, die exakt so schon in einem früheren Werk existiert, kann er daran kein Urheberrecht mehr erlangen. Es kommt dabei nicht darauf an, ob ihm die alte Melodie bekannt war oder nicht.

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