Twitter muss zahlen, weil beleidigender Inhalt nicht unverzüglich gelöscht wurde

Monatelang ließ Twitter massive und sexistische Beleidigungen über eine deutsche Journalistin trotz Meldung auf der Plattform stehen. Das Landgericht Frankfurt am Main verurteilt Twitter nun dazu, deren Verbreitung zu unterlassen und 6.000 Euro Geldentschädigung an die Journalistin zu zahlen. Zum ersten Mal muss damit eine Social-Media-Plattform einer Nutzerin Schmerzensgeld zahlen, weil sie illegale Inhalte nicht löschte. Das Urteil ist wegweisend für viele weitere Fälle.

Anlass für das Verfahren war ein massiver digitaler Angriff, den die Betroffene Journalistin im Januar 2019 auf der Plattform erlebte. Sie ging gerichtlich gegen die Äußerungen vor. Erfolgreich: Das Landgericht Berlin befand im Mai 2020, dass die in Frage stehenden Tweets rechtswidrig seien. Trotz erneuter anwaltlicher Aufforderung löschte Twitter die Kommentare jedoch zunächst nicht. Die Betroffene sah sich deshalb gezwungen, erneut ein Zivilverfahren gegen die Plattform anzustrengen. Sie forderte die Löschung sowie Schadensersatz, weil Twitter die illegalen Äußerungen weiterverbreitet hatte. Erst jetzt - nach fast drei Jahren und zwei Zivilverfahren - kann sie ihr Recht durchsetzen. Das jetzige Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main schreibt Rechtsgeschichte: Die Plattform muss die Tweets dauerhaft entfernen, die Verbreitung künftig unterlassen und 6.000 Euro Geldentschädigung sowie Anwalts- und Gerichtskosten an die Journalistin zahlen. Twitter hat die Kommentare zwischenzeitlich entfernt.

Quelle: Pressemitteilung von HateAid vom 22.12.2021

Weitere News >