LG Hamburg: deutscher Liedtext verletzt urheberrechtlichen Schutz an der Figur der Pippi Langstrumpf

Das Landgericht Hamburg hatte über einen Streit zwischen den Erben von Astrid Lindgren und der GEMA sowie dem Autoren des deutschen Liedtextes von "Hey, Pippi Langstrumpf" zu entscheiden (Urteil vom 09.12.2020 - 308 O 431/17).

Der Autor des deutschen Liedtextes hatte 1969 Astrid Lindgren angeschrieben, um ihre Zustimmung für die Verwendung des deutschen Liedtextes unter alleiniger Nennung als Autor einzuholen. Lindgren lehnte dies ausdrücklich ab, dennoch wurde der Beklagte wenig später in der GEMA-Datenbank als alleiniger Autor genannt. Die Erben verlangten nun Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz für Nutzungen des Liedes seit dem 01.01.2007.

Das Landgericht verurteilte die Beklagten weitgehend antragsgemäß. Für die Frage, ob eine Urheberrechtsverletzung vorliegtm kam es entscheidend darauf an,  ob im Falle der Bezugnahme auf die urheberrechtlich geschützte Figur der Pippi Langstrumpf von einer abhängigen Bearbeitung iSd § 23 UrhG oder einer unfreien Bearbeitung iSd § 24 UrhG auszugehen ist. Hier sei mangels ausreichendem inneren Abstands des deutschen Texts von einer abhängigen Bearbeitung auszugehen, die nur mit Zustimmung Astrid Lindgrens erlaubt gewesen wäre:

"Ganz im Gegenteil knüpft der Liedtext ersichtlich an die von L geschaffene Figur der Pippi Langstrumpf unmittelbar an und bringt damit zum Ausdruck, dass die Pippi Langstrumpf, die dem Leser bzw. Zuhörer im Liedtext begegnet, eben jene ist, die er bereits aus den L-Erzählungen kennt. Dies geschieht dadurch, dass in dem Text und dessen Titel nicht nur der Name „Pippi Langstrumpf“ ausdrücklich übernommen wird, sondern daran anknüpfend auch diverse charakteristische Merkmale dieser Figur aus den Erzählungen Ls übernommen werden. Hervorzuheben sind insoweit die ungewöhnlichen Lebensumstände Pippi Langstrumpfs, in denen zugleich ihre – jedenfalls für ein Kind – überdurchschnittlichen Vermögensverhältnisse anklingen („Ich hab’ ein Haus, ein kunterbuntes Haus, ein Äffchen und ein Pferd, die schauen dort zum Fenster raus“), sowie ihre mit Fantasie und Wortwitz gepaarte Furcht- und Respektlosigkeit, die auch in ihrer unkonventionellen, zugleich aber fröhlichen Art der Lebensführung und ihrem eigenwilligen Umgang mit vermeintlich allgemeingültigen Regeln, zum Beispiel der Mathematik, zum Ausdruck kommt".

 

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