Musikindustrie geht erfolgreich gegen Followerschmiede.de vor

Der Dienst Followerschmiede.de bot gegen Entgelt Follower, Likes o.ä. für verschiedene Soziale Netzwerke an, wodurch man die eigene Beliebtheit künstlich steigern konnte. Daneben konnten auch "Plays" für den Streaming-Dienst Spotify gekauft werden, um das eigene Musikstück oder -album beliebter erscheinen zu lassen. Da die Anzahl der Plays eines Musikstückes mittlerweile in die offiziellen Charts einfließen, konnten Kunden von Followerschmiede.de ihre Werke theoretisch in die Charts "einkaufen".

Das wiederum hätte klar zu einer Verzerrung des Wettbewerbs mit anderen Künstlern geführt, die ihre Inhalte nicht mittels "Fake"-Streams unterstützen. Wie der Bundesverband Musikindustrie heute mitteilte, ist er erfolgreich gerichtlich gegen das wettbewerbswidrige Angebot von followerschmiede.de vorgegangen und hat vor dem Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung gegen den Betreiber des Dienstes erwirkt. Die Entscheidung liegt derzeit noch nicht im Volltext vor, die rechtlichen Grundsätze dürften sich aber auch auf andere - noch am Markt aktive - Anbieter von "Fake" Likes, Klicks und Followern übertragen lassen. Zudem ist auch das Verhalten der Käufer solcher Dienstleistungen rechtswidrig, so dass auch diesen rechtliche Konsequenzen drohen.

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