Legal Tech: Financialright scheitert am LG Ingolstadt mit Sammelklage gegen VW und Audi

Das LG Ingolstadt hat mit Urteil vom 07.08.2020 (Az. 41 O 1745/18) eine der umfangreichsten Klagen eines Legal-Tech-Anbieters abgewiesen. Geklagt hatte die Financialright GmbH für über 2.800 Fahr­zeug­käu­fer und dabei ge­gen­über Audi und Volks­wa­gen Ansprüche in Höhe von ins­ge­samt über 77 Mil­lio­nen Euro geltend gemacht.

Die Richter des LG Ingolstadt mussten sich in ihrer Entscheidung nicht mit der eigentlichen Frage der Haftung von  VW und Audi für die Abschalteinrichtungen auseinandersetzen. Denn sie gingen davon aus, dass die einzelnen Abtretungsvereinbarungen nichtig seien, die die Financialright GmbH mit den Käufern geschlossen hatte. Wenn aber die Financialright GmbH keine Schadensersatzansprüche von ihren Kunden durch  Abtretung erworben hat, konnte sie diese auch nicht gegenüber den Autoherstellern im eigenen Namen geltend machen.

Konkret beanstandeten  die Richter eine vertragliche Regelung der Klägerin, nach der im Fall eines Vergleichswiderrufs eines Käufers dessen gesamte Rechtsverfolgung für diesen nicht mehr kostenfrei sei. Hieraus resultiere sowohl ein unzulässiger wirtschaftlicher Druck für den jeweiligen Käufer als auch ein Interessenskonflikt zwischen dem Käufer und der Klägerin.

Aufgrund des Umfangs des Verfahrens ist damit zu rechnen, dass die Klägerin in Berufung gehen wird. Ich halte Sie über den Fortgang des Verfahrens informiert.

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