Dänemark: Netzsperre gegen YouTube Streamripper 'Yout.com'

YouTube ist eine der beliebtesten Webseiten überhaupt, und Musikvideos gehören zu den am stärksten nachgefragten Inhalten dort. Die Nutzungsbedingungen von  YouTube verbieten allerdings das Herunterladen der Inhalte, und YouTube erschwert das Herunterladen durch techniscche Schutzmaßnahmen.

Hier setzen sog. Streamripper an - Webseiten  oder Programme, die es unter Umgehung der Schutzmaßnahmen ermöglichen, Inhate von YouTube als Video oder MP3 dauerhaft auf dem eigenen Computer zu speichern. Die Musikindustrie ist in Deutschland erfolgreich gegen die Anbieter solcher Dienste vorgegangen und hat bspw. 2017 die Schließung des damals erfolgreichsten Streamrippers youtube-mp3.org erreicht. 2019 folgte ein weiterer Erfolg vor dem Landgericht Hamburg, der zur Schließung der Plattform convert2mp3.org führte.

Einen anderen  Weg gehen aktuell Rechteinhaber in Dänemark. Wie die Szenenews-Seite Torrentfreak berichtet, hat die dänische RettighedsAlliancen eine sog. Netzsperre gegen den Streamripper Yout.com erwirkt. Ein solches Verfahren richtet sich nicht gegen den  Anbieter des Dienstes direkt, sondern gegen Access-Provider und führt somit im Ergebnis dazu, dass Yout.com führ Internetnutzer aus Dänemark nicht mehr erreichbar ist. Das Gericht kam seinem Urteil zu dem Ergebnis, dass Yout.com die urheberrechtlich geschützten Inhate selbst öffentlich zugänglich macht, was ohne die erforderliche Zustimmung der Rechteinhaber rechtswidrig ist. Zur Begründung führte das Gericht aus, Yout.com setze ein technisches Verfahren ein, das sich von dem bisher verwendeten unterscheide. Nach der Rechtsprechung des EuGH wird in einem solchen Fall ein neues Publikum erreicht, was jeweils die Zustimmung des Berechtigten erfordert. Im Ergebnis spielte es daher keine Rolle, dass nach den  Feststellungen  eines Sachverständigen zu keiner Zeit Inhalte auf den Servern von Yout.com gespeichert wurden.

 

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